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  Verkauf von Liegenschaften für Privatpersonen und Erbschaften.
  Dank uns haben schon viele Liegenschaftsverkäufer Ihr Objekt absetzen können.
  Liegenschaftenverkauf ist keine Massenware. Der Einsatz von erheblichen bis fast allen verfügbaren Vermögensteilen ist für den Käufer meistens notwendig. Daher sind die Kaufentscheide träge. Ferner ist eine mündliche Zusage wertlos. Nur ein öffentlich beurkundeter Vertrag (d.h. beim Notar abgeschlossen) ist gültig. Das gleiche gilt auch für einen allfälligen Vorvertrag. Einfache Schriftlichkeit genügt nicht!
  Auf Grund der aktuellen Marktsituation diskutieren wir mit Ihnen den maximalen marktfähigen Verkaufspreis, Disponieren Inserate und Erstellen eine Verkaufsdokumentation. Unsere Verkaufsbemühungen laufen über persönlich vorgemerkte Interessenten, Inserate und Präsentation im Internet
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